Zum Erhalt der Fachkunde
für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) und
Elektrofachkräfte (EFK)
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV, DIN VDE 0105-100 und DGUV Vorschrift 1 ist es die Unternehmerpflicht, eine wiederkehrende „Sicherheitsunterweisung der Elektrotechnik“ für
Mitarbeiter welche direkt an elektrischen Anlagen arbeiten, als auch für diejenigen, die lediglich elektrische Betriebsstätten betreten, durchzuführen. Dies gilt sowohl für
alle Elektrofachkräfte (EFK) als auch für alle elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP).
Die Unterweisung muss in regelmäßigen, zeitlichen Abständen (jedoch mindestens 1x pro Jahr) durchgeführt werden.
Zum Erhalt der Fachkunde für
elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) und Elektrofachkräfte (EFK).
250,00 €
Gesamtpreis1
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Ja, die Unterweisung ist eine Pflicht des Unternehmers. Sie ist in vielen Vorschriften und Regelwerken verankert,
wie in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (§ 4) oder im Arbeitsschutzgesetz (§ 12).
Das kann erhebliche Konsequenzen haben. Stellt sich z.B. bei einem Unfall heraus, dass der geschädigte Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß unterwiesen wurde, liegt eine Unterlassung beim Unternehmer vor. Diese Fälle sind häufig darauf zurückzuführen, dass die Belehrung einfach vergessen oder zu lange aufgeschoben wurde. Damit hat der Unternehmer eine Ordnungswidrigkeit begangen und erhält eine entsprechende Geldstrafe.
Der Unternehmer kann einen externen Bildungsträger beauftragen, die Unterweisung als Schulung durchzuführen.
Eine Variante ist, wenn ein befähigter Bildungsträger die Unterweisung durchführt. Dieser Bildungsträger muss über die entsprechenden Fachkenntnisse und ein gewisses pädagogisches Geschick verfügen.
Es ist jede Unterweisung zu dokumentieren, damit eine Rechtssicherheit für Unternehmer sowie Mitarbeiter gewährleistet ist.
Ihre Vorteile zur Entscheidung die elektrotechnische Wiederholungsunterweisung - "eRefresh" beim ILW Mainz zu nutzen:
Mit der Teilnahme erfüllen Sie die Anforderungen gemäß Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV, DIN VDE 0105-100 sowie der DGUV Vorschrift 1 und erhalten einen rechtssicheren Nachweis zum Erhalt der Fachkunde.
Die Teilnehmer sollen für den Umgang mit elektrotechnischen Komponenten und Einrichtungen sensibilisiert werden,
Sie sollen sich der Gefahren bewusst sein und Ihre Handlungen verantwortungsbewusst durchführen.
Sie sollen nachweislich Ihre Fachkunde aktiv erhalten.
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